Rechtsanwalt (Deutschland), Fachanwalt für Arbeitsrecht und Sozius
Mitglied der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht vertritt RA Sommer sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer bei Streitigkeiten am Arbeitsplatz, insbesondere bei Kündigungen, Abmahnungen, Mobbing oder Betriebsübergängen, selbstverständlich auch bei Vertragsgestaltungen, Genehmigung der Arbeitnehmerüberlassung etc. Durch die Kenntnis beider Seiten können die jeweiligen Problemfelder optimal gelöst werden.
Streitigkeiten von und mit Architekten, Baufirmen, Handwerkern über mangelhafte Gewerke, Bauschäden.
Rechtsanwalt Stefan Sommer und auch die freie Mitarbeiterin, Rechtsanwältin Regine Tanka, verteidigen Sie in Strafangelegenheiten, wobei Rechtsanwalt Stefan Sommer auch auf dem Gebiet des Jugendstrafrechts tätig ist. Bitte bedenken Sie, wenn Sie von der Polizei aufgehalten werden oder aber diese bei Ihnen an der Haustüre steht, dass Sie als Beschuldigter nicht verpflichtet sind, außer den Personalien irgendwelche Angaben zur Sache, insbesondere zum Vorwurf gegenüber den Polizeibeamten abgeben müssen. Sämtliche Aussagen, auch spontan oder ungefragt, können und werden in einem späteren Rechtsstreit bzw. in den Ermittlungen gegen Sie verwendet werden. Aus diesem Grunde raten wir Ihnen dringend, keinerlei Angaben zum gemachten Vorwurf zu tätigen, sondern vielmehr schnellstmöglich einen Anwalt zu kontaktieren. Des Weiteren empfehlen wir, einer Einladung zur Vernehmung in der Polizeidienststelle grundsätzlich nur nach vorheriger Rücksprache mit einem Strafverteidiger Folge zu leisten. In dringenden Fällen gibt es sowohl in München, als auch in Landshut einen Strafverteidiger-Notruf, bei dem 24 Std. ein Strafverteidiger kontaktiert werden kann, d.h. Sie auch im Falle einer Festnahme Sie von dem Polizeibeamten die entsprechende Nummer erfragen können.
In verkehrsrechtlichen Angelegenheiten werden Sie sowohl bei zivilrechtlichen Streitigkeiten (insbesondere Unfälle), als auch in Bußgeldangelegenheiten (Geschwindigkeitsverstöße, Abstand etc.) und Verkehrsstrafsachen (fahrlässige Körperverletzung, Nötigung, Trunkenheitsfahrten) vertreten. Bei Unfällen raten wir dringend, sich sofort an einen Anwalt zu wenden, zumal erfahrungsgemäß die Versicherungen bei nicht anwaltlicher Vertretung die Regulierung grundsätzlich verzögern, in vielen Fällen auch nicht die Ihnen zustehenden Ansprüche vollständig regulieren. Zudem benötigen Sie im Regelfall auch gar keine Rechtsschutzversicherung, da bei unverschuldeten Unfällen die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten der Rechtsverfolgung übernimmt, d.h. unsere Kosten in der Regel vom Gegner getragen werden.
Zivilrechtliche Vertragsgestaltung und Vertragsprüfungen unterschiedlichster Art, allgemeine Geschäftsbedingungen
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