Bürozeiten
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Willkommen bei Sommer & Seitz
Rechtsanwälte und Fachanwälte

Bereits seit 1997 ist Ihr Recht bei uns in erfahrenen und guten Händen.

Sie finden uns im Zentrum von Eching, nördlich von München.

Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme
und besprechen gerne persönlich Ihr Anliegen.

Unsere Mitarbeiter sind in den von ihnen jeweils
betrauten Fachgebieten spezialisiert,
wobei wir unseren hohen Standard auch
durch ständige Fortbildung unserer
Mitarbeiter gewährleisten.

Sommer & Seitz

Unsere Rechtsgebiete

Vertragsrecht und allgemeines Zivilrecht

Baurecht

Verkehrzivilrecht und Ordnungswidrigkeiten

Mietrecht

Häufig gestellte Fragen

Sofern die Firma kein Kleinbetrieb ist (unter 10 Mitarbeiter), muss für den Fall, dass man die Kündigung (fristlos oder ordentlich) für unberechtigt hält, die dreiwöchige Ausschlussfrist des Kündigungsschutzgesetzes eingehalten werden, d.h. es muss grundsätzlich Klage zum Arbeitsgericht erhoben werden, wenn nicht kurzfristig eine Einigung erzielt wird. Dies bedeutet, schnellstmöglich einen Anwalt zu kontaktieren und diesem gleichzeitig das Zugangsdatum der Kündigung mitzuteilen.

Nein, die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses muss zwingend schriftlich erfolgen (d.h. in der Regel durch Brief mit Unterschrift). Dies gilt auch dann, wenn kein schriftlicher Arbeitsvertrag existiert.

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