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Mietrecht: Tierhaltung

Die Klausel: „Jede Tierhaltung, insbesondere von Hunden und Katzen, mit Ausnahme von Ziervögeln und Fischen, bedarf der Zustimmung des Vermieters.“ ist laut Bundesgerichtshofentscheidung vom 14.11.2007 unwirksam (Az.: VIII ZR 340/06).

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