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Schweigepflichtentbindungserklärung

Strafrechtsvollmacht Seitz

Strafrechtsvollmacht Seitz

Strafrechtsvollmacht Sommer​

Strafrechtsvollmacht Sommer

Aufnahmebogen FamR Erfassungsbogen

FamR-Zugewinn Tabelle Zugewinnausgleich

FamR-Aufnahmebogen Unterhalt Tabelle Zahl.verpfl.

Unfallaufnahmebogen

Hinweise zur Datenverarbeitung

Hinweise zur Datenverarbeitung

Widerrufsbelehrung

Anfahrt & Anreise

Mit dem Auto: Eching liegt an der Schnittstelle der Autobahnen A9 (München-Nürnberg) und A92 (Stuttgart-München-Deggendorf)

Unsere Adresse lautet:
Obere Hauptstraße 1a
85386 Eching

Kostenlose Parkplätze gibt es vor Ort in der unmittelbaren Nähe der Kanzlei in der Regel genügend.

Mit öffentlichen Verkehrsmittel: Mit der S1 zur Haltestelle Eching. Von dort sind es zu Fuß rund 10-15 Minuten Fußweg. Es besteht auch die Möglichkeit mit dem Bus 695 und 690 zwei Haltestellen zu fahren und an der Haltestelle „Eching, Bahnhofstraße“ auszusteigen. Von dort sind es dann rund 3 Minuten zu Fuß zu unserer Kanzlei.

Häufig gestellte Fragen

Sofern die Firma kein Kleinbetrieb ist (unter 10 Mitarbeiter), muss für den Fall, dass man die Kündigung (fristlos oder ordentlich) für unberechtigt hält, die dreiwöchige Ausschlussfrist des Kündigungsschutzgesetzes eingehalten werden, d.h. es muss grundsätzlich Klage zum Arbeitsgericht erhoben werden, wenn nicht kurzfristig eine Einigung erzielt wird. Dies bedeutet, schnellstmöglich einen Anwalt zu kontaktieren und diesem gleichzeitig das Zugangsdatum der Kündigung mitzuteilen.

Nein, die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses muss zwingend schriftlich erfolgen (d.h. in der Regel durch Brief mit Unterschrift). Dies gilt auch dann, wenn kein schriftlicher Arbeitsvertrag existiert.

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