Unter dem Begriff Erbrecht versteht man alle gesetzlichen Regelungen für die Rechte und Pflichten eines Verstorbenen und seiner Nachkommen oder Erben. Diese gesetzlichen Regelungen bieten für den Erblasser viele verschiedene Möglichkeiten für die Gestaltung des Nachlasses, sodass genau festgelegt werden kann, wer welchen Anteil erhalten soll.
Nachdem der Tod eines Angehörigen ein gravierendes und oft auch schwer zu verarbeitendes Ereignis darstellt, ist es nicht ungewöhnlich, dass sich viele Menschen, mit den nach dem Todesfall zu regelnden Angelegenheiten und auftretenden Problemen überfordert fühlen. Hier sehen wir unsere Aufgabe darin, unseren Mandanten bei der Bewältigung dieser Probleme, z.B. bei der Klärung von Ansprüchen mehrerer Erben untereinander (Auseinandersetzung) oder bei der Berechnung, Überprüfung, Durchsetzung und natürlich auch der Abwehr von Pflichtteilsansprüchen. Besonders wichtig ist es daher, bereits rechtzeitig, im Vorfeld eines Todesfalles, gehandelt zu haben und gegebenenfalls auch Vorkehrungen getroffen zu haben. Hierbei und insbesondere bei der Auswahl der rechtlichen Möglichkeiten, sind wir unseren Auftraggebern gerne behilflich.
In unserer beruflichen Praxis stellen wir oftmals fest, dass viele Probleme, die in Erbangelegenheiten und Erbstreitigkeiten vorliegen, für den Fall einer vorhergehenden Regelung und Beratung, verringert oder gar gänzlich vermieden hätten werden können.
Mit einem Testament kann festgelegt werden, wer welche Aktiva und Passiva erhält und wie die Personen, die zur Erbschaft gelangen rechtlich zueinanderstehen. Zu bedenken ist regelmäßig, auch dann, soweit größere Vermögensmassen vorhanden sind, dass bereits frühzeitig Regelungen getroffen werden, die vermeiden, dass möglicherweise oft erhebliche steuerliche Nachteile entstehen.
Vielfach führen auch unklare bzw. nicht eindeutige Formulierungen in selbst verfassten Testamenten dazu, dass Streitigkeiten darüber entstehen, was der Verfasser des Testamentes tatsächlich wollte. Insoweit muss dann der Wille des Erblassers erforscht werden, wozu oftmals Gerichte und Sachverständige herangezogen werden müssen. Die Folge davon ist meist zunächst die Blockierung des hinterbliebenen Vermögens und die Verursachung von nicht unerheblichen Kosten möglicherweise, die bei entsprechender Beratung hätten vermieden werden können.
Es wird in diesem Zusammenhang dringend darauf hingewiesen, dass bei der Erstellung von Testamenten anwaltlicher Rat ggf. auch die Hinzuziehung eines Steuerberaters notwendig ist. So kann ein unnötiger Anfall von Erbschaftssteuer verhindert und klare Regelungen für den Fall des Todes geschaffen werden.
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