Bürozeiten
  • Mo - Do 08.30 - 12.00 Uhr
  • 14.00 - 17.00 Uhr
  • Fr 08.30 - 12.30 Uhr

Scheidung online

Anfragen zu Online-Scheidungen können derzeit nur telefonisch oder per E-Mail entgegen genommen werden.

Immer wieder werde ich von Bekannten und auch Ratsuchenden im Bereich des Familienrechtes zum Thema „Online-Scheidung“ befragt. Nachfolgend sollen die Vor- und Nachteile einer Online-Scheidung aus meiner Sicht dargestellt werden:

Zunächst ist zu klären, was hierunter zu verstehen ist. Nachdem tatsächlich eine Scheidung allein durch das Internet nicht möglich ist, da zum Scheidungstermin sowohl der antragstellende Rechtsanwalt sowie die beiden Ehegatten vor Gericht erscheinen müssen, ist der Begriff bzw. die Bezeichnung, die mehr und mehr Eingang in unseren Sprachgebrauch findet, unrichtig.

Unter „Online-Scheidung“ wird verstanden, dass sich 2 Ehegatten oder auch Lebenspartner, die sich über die Scheidung und Scheidungsfolgen einig sind, mit Hilfe eines Anwaltes möglichst kostengünstig scheiden lassen. Hierzu werden die notwendigen Daten und Informationen, die der zu beauftragende Rechtsanwalt benötigt, im Wesentlichen übers Internet und damit online übermittelt. Gemeint ist damit, dass bis zum Scheidungstermin für die Ehegatten ein persönliches Erscheinen beim Rechtsanwalt grundsätzlich nicht erforderlich ist, da das Auftragsverhältnis vom antragstellenden Ehegatten postalisch bzw. per Internet begründet wird. Der wesentliche Schriftverkehr läuft insoweit online und schriftlich ab.