Durch die Änderung des Berufsrechts der Rechtsanwälte zum 01.06.2007 gibt es – mit Ausnahme der Zulassung beim Bundesgerichtshof – nur noch die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft, so dass jeder Rechtsanwalt mit seiner Zulassung automatisch bei allen Amts- Land- und Oberlandesgerichten vertretungsbefugt ist. Die bisherige Zulassung bei einem bestimmten Amts- und Landgericht sowie die frühere Wartezeit für die Zulassung beim Oberlandesgericht sind weggefallen.