Bürozeiten
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Gesetz zur Stärkung der Selbstverwaltung der Rechtsanwaltschaft (BGBl. I 2007, 358ff)

Durch die Änderung des Berufsrechts der Rechtsanwälte zum 01.06.2007 gibt es – mit Ausnahme der Zulassung beim Bundesgerichtshof – nur noch die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft, so dass jeder Rechtsanwalt mit seiner Zulassung automatisch bei allen Amts- Land- und Oberlandesgerichten vertretungsbefugt ist. Die bisherige Zulassung bei einem bestimmten Amts- und Landgericht sowie die frühere Wartezeit für die Zulassung beim Oberlandesgericht sind weggefallen.

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„Keine Werbung“ betrifft auch Werbematerial politischer Parteien

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50-Stunden-Woche als Regelfall

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