Am 27.03.2016 ist in Italien ein Gesetz in Kraft getreten, wonach nunmehr Geldbußen ab 70 Euro auch in Deutschland zwangsweise vollstreckt werden können. Dies war bislang nicht möglich, da kein Vollstreckungsabkommen bestand, so dass man entsprechende Bescheide in Deutschland ignorieren konnte.
Seit dem vorgenannten Datum können aber von italienischen Behörden verhängte Bußgelder auch in Deutschland grundsätzlich eingetrieben werden. Zu beachten ist, dass es dabei nicht nur um künftige Bußgelder geht, sondern möglicherweise auch frühere Geldbußen nunmehr durchgesetzt werden können, zumal in Italien die betreffende Verjährungsfrist fünf Jahre beträgt.