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„Augen auf“ beim Online-Banking

Nach einer erst kürzlich veröffentlichten Entscheidung des Amtsgerichts München hat die Empfängerbank beim Online-Überweisungsverkehr keine Pflicht, die Übereinstimmung der Kontonummer mit dem Empfänger zu überprüfen. Bei der abgewiesenen Klage hatte ein Kunde bei einer Online-Überweisung irrtümlich eine falsche Kontonummer angegeben, die jedoch bei der Empfängerbank tatsächlich existierte, so dass der Betrag von 1.800,00 x einem falschen Kontoinhaber gutgeschrieben wurde, der das Geld ausgegeben hatte. (AG München, Urteil v. 18.06.07, Az. 222 C 1547/07)

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