Das Amtsgericht Koblenz hat in einem Urteil vom 29.04.2013 sein Herz für Tiere gezeigt (2010 Js 43597/12 34 OWi) Der betroffenen Autofahrerin war ein Geschwindigkeitsverstoß von 28 km/h zu schnell außerhalb geschlossener Ortschaften vorgeworfen worden. Nach Einspruch gegen den Bußgeldbescheid rechtfertigte die Betroffene ihren Fahrstil damit, dass sie Halterin eines ausgebildeten Rettungshundes ist, dem es lebensbedrohlich schlecht ging und sie daher auf dem schnellsten Weg zum Tierarzt musste. Aus Sorge um den geliebten Vierbeiner fuhr sie daher ausnahmsweise schneller als erlaubt. Der zuständige Richter hatte hierfür Verständnis und reduzierte nicht zuletzt aufgrund ihres Geständnisses die Geldbuße auf 35 Euro.