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Fristlose Kündigung bei angedrohter Krankheit

Die Drohung enes Arbeitnehmers, bei Ablehnung eines Urlaubsantrags sich krankschreiben zu lassen, berechtigt grundsätzlich zu einer fristlosen Kündigung. Eine Ausnahme könnte nur dann in Betracht kommen, falls der Arbeitnehmer bereits zum Zeitpunkt des Urlaubsverlangens bereits tatsächlich krank war. So das BAG in einer Entscheidung vom 12.03.09 (Az. 2 AZR 251/07).

WEITERE URTEILE

„Keine Werbung“ betrifft auch Werbematerial politischer Parteien

Wie das Kammergericht Berlin entschieden hat, gilt der Hinweis am Briefkasten „Keine Werbung einwerfen“ auch gegen den Einwurf von Werbematerial politischer Parteien. Nach herrschender Rechtsprechung …

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Auch „Oberlehrer“ können Nötigung begehen

Laut Rechtsprechung ist anerkannt, dass eine Nötigung im Straßenverkehr dann vorliegt , wenn der nachfolgende Autofahrer entweder zu einer Vollbremsung oder durch Abbremsen zum Anhalten …

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50-Stunden-Woche als Regelfall

Nach einer Studie des Soldan Instituts für Anwaltsmanagement arbeiten Junganwälte in Sozietäten durchschnittlich 52 Stunden pro Woche.Mehr als ein Viertel der Junganwälte ist sogar über …

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