Bürozeiten
  • Mo - Do 08.30 - 12.00 Uhr
  • 14.00 - 17.00 Uhr
  • Fr 08.30 - 12.30 Uhr

Großvermieter und Kündigung

Aufgepasst: Gewerbliche Großvermieter bleiben nach einer Entscheidung des BGH eventuell auf den Anwaltskosten sitzen. So entschied das Gericht, dass dem klagenden Unternehmen aus der Wohnungswirtschaft die Rechtsanwaltskosten für eine auf Zahlungsverzug gestützte Kündigung nicht erstattet werden, da das Unternehmen die Kündigung selbst hätte abfassen können (BGH Urteil vom 06.10.2010, Az. VIII ZR 271/09).

WEITERE URTEILE

„Keine Werbung“ betrifft auch Werbematerial politischer Parteien

Wie das Kammergericht Berlin entschieden hat, gilt der Hinweis am Briefkasten „Keine Werbung einwerfen“ auch gegen den Einwurf von Werbematerial politischer Parteien. Nach herrschender Rechtsprechung …

WEITERLESEN

Auch „Oberlehrer“ können Nötigung begehen

Laut Rechtsprechung ist anerkannt, dass eine Nötigung im Straßenverkehr dann vorliegt , wenn der nachfolgende Autofahrer entweder zu einer Vollbremsung oder durch Abbremsen zum Anhalten …

WEITERLESEN

50-Stunden-Woche als Regelfall

Nach einer Studie des Soldan Instituts für Anwaltsmanagement arbeiten Junganwälte in Sozietäten durchschnittlich 52 Stunden pro Woche.Mehr als ein Viertel der Junganwälte ist sogar über …

WEITERLESEN