Auch wenn das OLG Koblenz in einem Beschluss vom 26.04.2010 (5 U 1409/09) entschieden hat, dass anwaltliche Stundensätze von bis zu 500 € im Einzelfall nicht per se unangemessen sind, so ist im internationalen Vergleich der deutsche Rechtsstaat günstig. Nach der Dissertation von Rechtsanwalt Dr. Michael Breyer liegt der Gesamtaufwand bei einer Klage über 50.000 € einschließlich Gericht- und Sachverständigenkosten in Deutschland bei ca. 9.700 €, währenddessen in England rund 36.000 € anfallen und in den USA mit Kosten zwischen 34.000 € und 38.000 € zu rechnen ist. Dieser liegt zum einen an der gesetzlichen Regulierung der Anwaltsgebühren in Deutschland, zum anderen jedoch daran, dass die letzte Anpassung der Rechtsanwaltskosten zum 1.7.1994 (!) stattfand. Durch die Einführung des RVG 2004 wurde nicht zuletzt durch den massiven Einfluss der Rechtsschutzversicherer lediglich eine strukturelle Reform der Anwaltsvergütung vorgenommen. Dem Gesetzgeber sollte jedoch bekannt sein, dass auch in den Kanzleien die Betriebskosten stetig steigen.