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Hohe Wellen vor den Seychellen kein Reisemangel

Ein Reiseveranstalter haftet nicht für zu hohe Wellen im Meer, die weder ein Baden noch ein Schnorcheln zulassen. So hat das Landgericht Hannover entschieden, dass solche Unwägsamkeiten der Natur keinen Reisemangel begründen (Urteil vom 17.08.09, Az.: 1 O 55/09).Auch aus Kataloginformationen zum Wetter ergibt sich keine verbindliche Zusicherung.

WEITERE URTEILE

„Keine Werbung“ betrifft auch Werbematerial politischer Parteien

Wie das Kammergericht Berlin entschieden hat, gilt der Hinweis am Briefkasten „Keine Werbung einwerfen“ auch gegen den Einwurf von Werbematerial politischer Parteien. Nach herrschender Rechtsprechung …

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Auch „Oberlehrer“ können Nötigung begehen

Laut Rechtsprechung ist anerkannt, dass eine Nötigung im Straßenverkehr dann vorliegt , wenn der nachfolgende Autofahrer entweder zu einer Vollbremsung oder durch Abbremsen zum Anhalten …

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50-Stunden-Woche als Regelfall

Nach einer Studie des Soldan Instituts für Anwaltsmanagement arbeiten Junganwälte in Sozietäten durchschnittlich 52 Stunden pro Woche.Mehr als ein Viertel der Junganwälte ist sogar über …

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