Die Regulierung eines Unfalls stellt für den Anwalt des Geschädigten niemals eine nur einfache Tätigkeit dar, so dass Amtsgericht Kassel in einem Urteil vom 30.06.2009 (Az. 415 C 6203/08). Das Gericht verurteilte mit dieser Begründung die Haftpflichtversicherung des Schädigers zum Ersatz der Rechtsverfolgungskosten. Wegen des Regulierungsverhaltens einiger Haftpflichtversicherer ist der ersatzfähige Schadensumfang für einen Rechtsunkundigen so unüberschaubar, so dass auch der Aufwand und damit die Anwaltskosten mindestens als durchschnittlich zu bemessen sind. Einen einfach gelagerten Verkehrsunfall gibt es nicht (mehr)!